Bei uns arbeitest du im öffentlichen Dienst der Länder, entsprechend wirst du einer bestimmten Entgeltgruppe (kurz EG) zugeordnet. Deine Eingruppierung ist von den so genannten Tätigkeitsmerkmalen abhängig – das heißt davon, welche Tätigkeiten dir in deiner Stelle übertragen werden.
Die Eingruppierung ist dabei zudem abhängig von deiner Qualifikation für die Tätigkeit. Für jede Entgeltgruppe im Pflegedienst werden eine bestimmte Ausbildung, Erfahrung oder Qualifikation vorausgesetzt. Je höher die Entgeltgruppe (und damit auch das Gehalt), desto höhere Qualifikationen sind gefordert.
In der Entgelttabelle für Pflegepersonal, der Tabelle TV-L Kr, gibt es die Entgeltgruppen Kr 5 bis Kr 17. Als examinierter Kranken- und Gesundheitspfleger wirst du beispielsweise in Entgeltgruppe Kr 7 eingruppiert. Je verantwortungsvoller deine Aufgabe ist, desto höher wirst du eingestuft. Auch wenn du Mitarbeiter leitest, wirst du in eine höhere Entgeltgruppe eingeordnet.
Die Gehaltsangaben beziehen sich auf die EG Kr7, hinzu kommen aber noch diverse Zuschläge wie eine Universitätszulage.
Bei uns arbeitest du im öffentlichen Dienst der Länder. Entsprechend vergüten wir nach dem zughörigen Tarifvertrag (TV-L). Deine Eingruppierung innerhalb des Vertrags ist davon abhängig, welche Tätigkeiten du übernimmst, über welche Qualifikation du verfügst und wie viel Verantwortung du in deiner Stelle trägst.
Als Pflegehelfer ohne Ausbildung wirst du voraussichtlich in der Entgeltgruppe KR 5 eingruppiert. Die nachfolgenden Gehaltsangaben beziehen sich darauf.