Du hast dich bei verschiedenen Arbeitgebern beworben, hast deine Möglichkeiten abgewogen, hast verhandelt und Freunde und Familie um Rat gefragt. Nun ist sie endlich da: die Jobzusage von deinem Wunscharbeitgeber! Zurücklehnen solltest du dich jetzt aber noch nicht. Denn bevor du mit deinem neuen Job beginnen kannst, musst du noch deinen Arbeitsvertrag unterschreiben – und der kann dich im schlimmsten Fall ganz schnell wieder von deiner Entscheidung abbringen. Worauf du vor der Unterschrift unbedingt achten solltest, zeigen wir dir.
Keine Zeit zum Lesen?
Wenn du auch zu den Menschen gehörst, die keine Lust darauf haben, seitenlange Verträge zu lesen, dann müssen wir dir jetzt sagen: Die Arbeit lohnt sich! Denn gerade in der Pflege kann dein Arbeitsvertrag viele Klauseln enthalten, die für sich relevant sind, weil sie eben nicht dem Standard im Arbeitsvertrag entsprechen. Nimm dir also die Zeit und lasse dich vor allem nicht unter Druck setzen – manchmal werden Arbeitnehmer geradezu gedrängt, den Vertrag so schnell wie möglich zu unterschreiben. Gerade das sollte dich jedoch stutzig machen und du solltest dir in einer solchen Situation besonders viel Zeit lassen, um zu prüfen, ob da nicht doch etwas in einer Klausel steht, mit dem du nicht einverstanden bist oder das gar gegen das Arbeitsrecht verstößt.
Sonderfall: Der Tarifvertrag und was er bedeutet
Gleich vornweg: Was im Folgenden steht, bezieht sich auf einen klassischen Arbeitsvertrag. Daneben gibt es noch den Tarifvertrag, welcher in der Pflegebranche durchaus üblich ist. Dieser ist wirksam, wenn du Mitglied in einer Gewerkschaft bist oder in einer öffentlichen Einrichtung arbeitest. Auch wenn du einen Arbeitsvertrag bei deinem Arbeitgeber unterschreibst, gilt das, was in deinem Tarifvertrag festgelegt ist – insofern das für dich günstiger ist. Ein Beispiel: Du trittst eine Stelle mit einer 40-Stunden-Woche an, im Tarif ist aber die Rede von einer 38-Stunden-Woche. In diesem Fall gilt dann letzteres, weil das für dich vorteilhafter ist. Das nennt sich Günstigkeitsprinzip. Im Tarifvertrag werden zum Beispiel das Gehalt, Überstunden- und Urlaubsregelungen, die Höchstdauer der täglichen Arbeitszeit und vieles mehr definiert.