Worauf achten beim Arbeitsvertrag?

Verfasst von Laura Hörner|Veröffentlicht am 06.01.2021

Arbeitsvertrag prüfen – Darauf musst du achten!

Und: Was ist ein Tarifvertrag und wann gilt er?

Du hast dich bei verschiedenen Arbeitgebern beworben, hast deine Möglichkeiten abgewogen, hast verhandelt und Freunde und Familie um Rat gefragt. Nun ist sie endlich da: die Jobzusage von deinem Wunscharbeitgeber! Zurücklehnen solltest du dich jetzt aber noch nicht. Denn bevor du mit deinem neuen Job beginnen kannst, musst du noch deinen Arbeitsvertrag unterschreiben – und der kann dich im schlimmsten Fall ganz schnell wieder von deiner Entscheidung abbringen. Worauf du vor der Unterschrift unbedingt achten solltest, zeigen wir dir. 

 

Keine Zeit zum Lesen?

Wenn du auch zu den Menschen gehörst, die keine Lust darauf haben, seitenlange Verträge zu lesen, dann müssen wir dir jetzt sagen: Die Arbeit lohnt sich! Denn gerade in der Pflege kann dein Arbeitsvertrag viele Klauseln enthalten, die für sich relevant sind, weil sie eben nicht dem Standard im Arbeitsvertrag entsprechen. Nimm dir also die Zeit und lasse dich vor allem nicht unter Druck setzen – manchmal werden Arbeitnehmer geradezu gedrängt, den Vertrag so schnell wie möglich zu unterschreiben. Gerade das sollte dich jedoch stutzig machen und du solltest dir in einer solchen Situation besonders viel Zeit lassen, um zu prüfen, ob da nicht doch etwas in einer Klausel steht, mit dem du nicht einverstanden bist oder das gar gegen das Arbeitsrecht verstößt.

Sonderfall: Der Tarifvertrag und was er bedeutet

Gleich vornweg: Was im Folgenden steht, bezieht sich auf einen klassischen Arbeitsvertrag. Daneben gibt es noch den Tarifvertrag, welcher in der Pflegebranche durchaus üblich ist. Dieser ist wirksam, wenn du Mitglied in einer Gewerkschaft bist oder in einer öffentlichen Einrichtung arbeitest. Auch wenn du einen Arbeitsvertrag bei deinem Arbeitgeber unterschreibst, gilt das, was in deinem Tarifvertrag festgelegt ist – insofern das für dich günstiger ist. Ein Beispiel: Du trittst eine Stelle mit einer 40-Stunden-Woche an, im Tarif ist aber die Rede von einer 38-Stunden-Woche. In diesem Fall gilt dann letzteres, weil das für dich vorteilhafter ist. Das nennt sich Günstigkeitsprinzip. Im Tarifvertrag werden zum Beispiel das Gehalt, Überstunden- und Urlaubsregelungen, die Höchstdauer der täglichen Arbeitszeit und vieles mehr definiert.

„Drum prüfe, wer sich (ewig) bindet“

Ursprünglich auf die Ehe bezogen, ist dieses Zitat von Schiller auch auf den Arbeitsvertrag anzuwenden. Denn bevor du diesen unterschreibst, solltest du dir wirklich sicher sein und ihn genauer Prüfung unterzogen haben. Nach dem Unterschreiben einfach nicht aufzutauchen, weil man sich doch für eine andere Stelle entschieden hat, kann Konsequenzen haben – und diese stehen in eben dem Vertrag, den du unterschrieben hast. Dort kann zum Beispiel eine Kündigung vor Vertragsbeginn ausgeschlossen sein. Damit sichern sich die Arbeitgeber ab, denn gerade in Branchen mit Fachkräftemangel kommt es vor, dass Arbeitgeber einfach mal „sitzen gelassen“ werden und der neue Mitarbeiter oder die neue Mitarbeiterin einfach nicht beim Arbeitgeber auftaucht. In solch einem Fall kann dann Schadensersatz verlangt werden. Auch wenn im Vertrag nicht zu einer solchen Regelung festgelegt ist, solltest du solch ein Verhalten vermeiden – es kann immer wieder auf dich zurückfallen. 

Die Beschreibung deiner Tätigkeit

Wenn du dich auf eine Stelle bewirbst, dann ist in der Ausschreibung in der Regel eine konkrete Position angegeben. Klar also, dass du auch in dieser angestellt wirst, oder? Das ist leider nicht immer der Fall. Zwar kannst du dich normalerweise darauf verlassen, dass du auch in der Position eingesetzt wirst, auf die du dich beworben hast, in wenigen Fällen kann es aber sein, dass im Vertrag eine andere Position angegeben ist, die in ihrer Bezeichnung nur ein wenig von der zuvor angegebenen abweicht. Dann solltest du wachsam sein und die Stelle genau prüfen, denn das kann zum Beispiel bedeuten, dass du Arbeiten übernehmen musst, die von der ursprünglichen Bezeichnung abweichen – also entweder Führungsaufgaben für ein nicht angemessenes Gehalt oder aber Aufgaben, die unter deiner Qualifikation liegen. Um dem vorzubeugen, kann es auch helfen, schriftlich genau festzulegen, für welche Bereiche du zuständig bist. 
 

Arbeit ohne Ende?

Gerade in der Pflegebranche sind Arbeitszeiten ein heißes Thema. Denn hier darf aus rechtlicher Sicht noch mehr gearbeitet werden als in anderen Berufen – bis zu zehn Stunden am Tag (und im sogar Notfall noch länger), wenn diese wieder ausgeglichen werden. Vereinbarst du mit deinem Arbeitgeber etwas anderes, solltest du prüfen, ob das auch im Vertrag so festgehalten wurde. 
Was in diesem Zusammenhang noch von Bedeutung für dich ist, ist die Abgeltung von Überstunden. Die Überstunden können entweder ausbezahlt werden oder müssen durch Freizeit ausgeglichen werden. Es kann jedoch sein, dass eine bestimmte Anzahl von Überstunden laut Vertrag schon mit dem Gehalt abgegolten ist (also nicht mehr bezahlt werden muss). Zulässig ist hier aber nur eine „zumutbare“ Anzahl, also zum Beispiel drei Stunden pro Wochen. Damit es hier nicht zu Streitigkeiten kommt, solltest du dies vorher abklären. Auch deinen Urlaubsanspruch solltest du natürlich prüfen. Vom Gesetzgeber sind hier für eine Vollzeitstelle mindestens 24 Tage pro Jahr vorgeschrieben, meist bekommst du aber mehr. 
 

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Bewerberrelevante Infos in der Übersicht

Über Geld spricht man nicht... man schreibt darüber!

Genau hinschauen solltest du auch, wenn es um dein Gehalt geht. Das steht natürlich immer im Arbeitsvertrag und sollte auch so hoch sein, wie es vorher besprochen wurde. Wo es aber zu Streitigkeiten kommen könnte, ist zum Beispiel die Erhöhung nach Bestehen der Probezeit. Vereinbart ihr hier mündlich ein höheres Gehalt, dann sollte das unbedingt auch im Vertrag stehen, damit du dich später darauf berufen kannst. Wird dein Gehalt nach Tarif geregelt, dann achte darauf, dass deine Eingruppierung (richtig) im Vertrag steht. Auch zusätzlich vereinbarte Leistungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld sowie Prämien wie ein Jobticket oder eine Fitnessstudio-Mitgliedschaft sollten immer schriftlich festgehalten sein, auch wenn du dafür eine mündliche Zusage bekommen hast.

Der Arbeitsvertrag ist nicht nur eine Formsache, sondern regelt dein gesamtes Arbeitsverhältnis. Achte also vor vorn herein darauf, dass alles passt – nach der Unterschrift noch Änderungen zu verlangen, ist zwar möglich, aber eher nicht zu empfehlen. Ändert sich jedoch etwas an deinen Konditionen (zum Beispiel, wenn du eine Gehaltserhöhung bekommst oder in eine andere Position wechselst) dann bestehe darauf, dass diese Änderung in den Vertrag aufgenommen wird. Generell gilt, dass alles, was mündlich besprochen wurde, auch im Vertrag stehen sollte. Nur so kannst du sicher sein, dass du rechtlich abgesichert bist, wenn es einmal zu Streitereien kommen sollte. Solltest du dir bei bestimmten Punkten unsicher sein, kann sich auch ein Gang zum Rechtsanwalt oder einer Kanzlei lohnen.
 

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Laura Hörner
Kulturwirtschaft Uni Passau

Als freie Autorin schreibt Laura Hörner bei TalentRocket über Themen rund um die juristische Karriere. Besonders interessiert sie sich dabei für die vielfältigen Karrierewege, die Jurist:innen offenstehen.