Pflege ist kein 9 to 5 Job: Ob nachts, am Wochenende oder an Feiertagen – Pflegekräfte werden immer gebraucht. Damit zu jeder Zeit ausreichend Personal für die Patient:innen und Bewohner:innen da ist und auch bei Notfällen schnell Hilfe vor Ort sein kann, gibt es den Bereitschaftsdienst und die Rufbereitschaft. Als Pflegekraft hast du damit bestimmt schon Bekanntschaft gemacht. Aber was sagt eigentlich das Arbeitsrecht zum Bereitschaftsdienst? Gibt es ein Recht auf Vergütung während der Rufbereitschaft? Und welche Ruhezeiten müssen dabei eingehalten werden? Wir klären in einer kleinen FAQ die wichtigsten rechtlichen Fragen rund um das Thema Bereitschaftsdienst in der Pflege!
Definition Bereitschaftsdienst: Was ist der Unterschied zur Rufbereitschaft?
Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft klingen erst einmal ziemlich ähnlich, dennoch gibt es einen bedeutenden Unterschied. Bei beiden Diensten musst du zwar auf Abruf bereitstehen. Während du jedoch bei der Rufbereitschaft deinen Aufenthaltsort selbst bestimmen darfst, musst du dich beim Bereitschaftsdienst an einem vom Arbeitgeber festgelegten Ort oder innerhalb eines bestimmten Umkreises aufhalten, sodass du bei Bedarf sofort einsetzbar bist. Meist ist dies einfach dein Krankenhaus oder deine Pflegeeinrichtung. Es ist aber auch möglich, dass du während des Bereitschaftsdienstes in deiner Wohnung warten kannst, wenn diese nah genug am Einsatzort ist.
Aber Vorsicht: Das bedeutet nicht, dass du bei der Rufbereitschaft weit weg von deiner Einrichtung sein darfst. Auch hier musst du innerhalb einer bestimmten Zeit an deinen Arbeitsort gelangen können. Eine genaue Zeitspanne wird im Arbeitsrecht dafür nicht vorgegeben, das Bundesarbeitsgericht nennt jedoch 45 Minuten als Richtwert.
In der Praxis ist es nicht immer ganz einfach, zwischen den beiden Diensten zu unterscheiden. Denn wenn du beispielsweise auf Abruf innerhalb von zehn Minuten an deinem Arbeitsort sein musst, dann ist die freie Wahl deines Aufenthaltsortes und deiner Tätigkeiten während der Rufbereitschaft nicht mehr gegeben. Es kann also vorkommen, dass eine Rufbereitschaft eigentlich ein versteckter Bereitschaftsdienst ist. Darauf solltest du deinen Arbeitgeber auf jeden Fall ansprechen, denn während der Bereitschaftsdienst entlohnt wird, erhältst du für Rufbereitschaft in der Regel kein Gehalt.