Eine Pflegerin schaut lachend auf ihr Smartphone

Verfasst von Laura Hörner|Veröffentlicht am 25.08.2022

Bereitschaftsdienst Pflege: FAQ zum Arbeitsrecht

Alle wichtigen Fragen zu Bereitschaftsdienst & Rufbereitschaft

Pflege ist kein 9 to 5 Job: Ob nachts, am Wochenende oder an Feiertagen – Pflegekräfte werden immer gebraucht. Damit zu jeder Zeit ausreichend Personal für die Patient:innen und Bewohner:innen da ist und auch bei Notfällen schnell Hilfe vor Ort sein kann, gibt es den Bereitschaftsdienst und die Rufbereitschaft. Als Pflegekraft hast du damit bestimmt schon Bekanntschaft gemacht. Aber was sagt eigentlich das Arbeitsrecht zum Bereitschaftsdienst? Gibt es ein Recht auf Vergütung während der Rufbereitschaft? Und welche Ruhezeiten müssen dabei eingehalten werden? Wir klären in einer kleinen FAQ die wichtigsten rechtlichen Fragen rund um das Thema Bereitschaftsdienst in der Pflege!

Definition Bereitschaftsdienst: Was ist der Unterschied zur Rufbereitschaft? 

Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft klingen erst einmal ziemlich ähnlich, dennoch gibt es einen bedeutenden Unterschied. Bei beiden Diensten musst du zwar auf Abruf bereitstehen. Während du jedoch bei der Rufbereitschaft deinen Aufenthaltsort selbst bestimmen darfst, musst du dich beim Bereitschaftsdienst an einem vom Arbeitgeber festgelegten Ort oder innerhalb eines bestimmten Umkreises aufhalten, sodass du bei Bedarf sofort einsetzbar bist. Meist ist dies einfach dein Krankenhaus oder deine Pflegeeinrichtung. Es ist aber auch möglich, dass du während des Bereitschaftsdienstes in deiner Wohnung warten kannst, wenn diese nah genug am Einsatzort ist.

Aber Vorsicht: Das bedeutet nicht, dass du bei der Rufbereitschaft weit weg von deiner Einrichtung sein darfst. Auch hier musst du innerhalb einer bestimmten Zeit an deinen Arbeitsort gelangen können. Eine genaue Zeitspanne wird im Arbeitsrecht dafür nicht vorgegeben, das Bundesarbeitsgericht nennt jedoch 45 Minuten als Richtwert.

In der Praxis ist es nicht immer ganz einfach, zwischen den beiden Diensten zu unterscheiden. Denn wenn du beispielsweise auf Abruf innerhalb von zehn Minuten an deinem Arbeitsort sein musst, dann ist die freie Wahl deines Aufenthaltsortes und deiner Tätigkeiten während der Rufbereitschaft nicht mehr gegeben. Es kann also vorkommen, dass eine Rufbereitschaft eigentlich ein versteckter Bereitschaftsdienst ist. Darauf solltest du deinen Arbeitgeber auf jeden Fall ansprechen, denn während der Bereitschaftsdienst entlohnt wird, erhältst du für Rufbereitschaft in der Regel kein Gehalt.

Ist Rufbereitschaft Arbeitszeit?

Weil du dabei nicht an einen Ort gebunden bist, gilt Rufbereitschaft nicht als Arbeitszeit, sondern als Ruhezeit. Du kannst während dieser Zeit tun, was du möchtest, solange sichergestellt ist, dass du in einer angemessenen Zeit an deinem Arbeitsort ankommst. Sobald du dann im Einsatz bist, gilt das selbstverständlich als Arbeitszeit. Tabu sind allerdings Tätigkeiten, welche deine Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen. So solltest du während deiner Rufbereitschaft zum Beispiel keinen Alkohol trinken. 

Ist Bereitschaftsdienst Arbeitszeit?

Während des Bereitschaftsdienstes in der Pflege musst du deinem Arbeitgeber jederzeit zur Verfügung stehen und er kann über deinen Aufenthaltsort bestimmen. Deshalb gilt der Bereitschaftsdienst auch als Arbeitszeit. 

Was darf man im Bereitschaftsdienst machen?
Genauso wie in der Rufbereitschaft darfst du im Bereitschaftsdienst praktisch alles machen, was es ermöglicht, dass du sofort wieder deine Arbeit aufnehmen kannst – nur, dass du beim Bereitschaftsdienst an einem vom Arbeitgeber festgelegten Ort sein musst. In der Praxis verbringen viele den Bereitschaftsdienst in der Pflege mit Schlafen, Lesen oder am Handy. 

Wie ist im Bereitschaftsdienst die Vergütung geregelt?

Da der Bereitschaftsdienst im Arbeitsrecht als vergütungspflichtige Arbeitszeit gilt, erhältst du während dieser Zeit auch ein Gehalt – selbst dann, wenn du nicht arbeitest und nur auf deinen Einsatz wartest. Allerdings muss im Bereitschaftsdienst die Bezahlung nicht deinem regulären Gehalt entsprechen, sondern kann auch anders geregelt sein. Mindestens hast du aber Anspruch auf den Mindestlohn. Wenn nicht anders vereinbart, bekommst du für Bereitschaftsdienst in der Nachtschicht Zuschläge.
Möglich ist es außerdem, dass du für die abgeleistete Zeit im Bereitschaftsdienst einen (bezahlten) Freizeitausgleich mit deinem Arbeitgeber vereinbarst. Was genau für deine Vergütung im Bereitschaftsdienst gilt, sollte im Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegt sein. 

Wie ist in der Rufbereitschaft die Vergütung geregelt?

Im Gegensatz zum Bereitschaftsdienst ist die Rufbereitschaft nicht vergütungspflichtig. Du hast also während dieser Zeit keinen Anspruch auf eine Entlohnung. Wirst du aber zur Arbeit einberufen, dann wird die von dir geleistete Arbeitszeit natürlich wie deine reguläre Arbeit bezahlt. Je nach individueller Regelung erhältst du oftmals auch Geld für die Wegezeiten. In manchen Arbeits- oder Tarifverträgen findet sich eine Vereinbarung darüber, dass eine bestimmte Mindestanzahl von Arbeitsstunden pro Einsatz in der Rufbereitschaft vergütet wird, egal ob diese anfallen oder nicht. 

Welche Ruhezeiten gelten im Bereitschaftsdienst und in der Rufbereitschaft?

Für den Bereitschaftsdienst gelten genau dieselben Vorgaben wie für deinen regulären Dienst, da dieser gleich gewertet wird. Es muss also dieselbe Ruhezeit von elf Stunden eingehalten werden.
Auch in der Rufbereitschaft gibt es Vorgaben zu Ruhe- und Arbeitszeiten. Es müssen also mindestens elf Stunden ununterbrochene Ruhezeit zwischen zwei Arbeitseinsätzen liegen. So kann es sein, dass sich der Beginn deiner regulären Arbeit am nächsten Tag nach hinten verschiebt, wenn du zu einem Einsatz gerufen wirst. Hast du abends bis 22 Uhr deinen letzten Einsatz im Rufdienst, kannst du am nächsten Tag frühestens um 9 Uhr wieder mit der Arbeit beginnen. Ruft der Chef oder die Chefin dann allerdings noch einmal an und du arbeitest bis um 1 Uhr nachts, verschiebt sich deine früheste morgendliche Startzeit auf 12 Uhr mittags. Aber Achtung: Diese Regelung greift nur, wenn du insgesamt mindestens 5,5 Stunden im Einsatz warst. Falls nicht, verkürzt sich die Ruhezeit auf 5,5 Stunden.

Achtung: In der Pflege gibt es einige Ausnahmeregelungen, was die Arbeits- und Ruhezeiten angeht. So darf die Ruhezeit zum Beispiel um bis zu eine Stunde verkürzt werden, wenn dies innerhalb eines (Kalender)monats wieder ausgeglichen wird. Auch eine Verkürzung auf neun Stunden ist zulässig, wenn dies im Vertrag festgelegt ist. 

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Welche Arbeitszeiten gelten im Bereitschaftsdienst?

Die reguläre gesetzliche Arbeitszeit beträgt bis zu 8 Stunden am Tag, beziehungsweise bis zu 10 Stunden, wenn innerhalb von 24 Wochen oder 6 Kalendermonaten durchschnittlich 8 Stunden pro Werktag gearbeitet werden. Daraus ergibt sich eine maximale Arbeitszeit von 48 Stunden pro Woche. Diese Vorgaben gelten auch für den Bereitschaftsdienst und die Rufbereitschaft. Wie kann es aber nun sein, dass im Bereitschaftsdienst in der Pflege manchmal sogar 24-Stunden-Dienste gearbeitet werden?

Das liegt daran, dass Bereitschaftsdienste als weniger belastend angesehen werden, da Pflegekräfte dort in der Theorie nicht durcharbeiten. Deshalb dürfen diese laut Gesetz länger dauern. Allerdings gilt auch hier eine maximale Arbeitszeit von insgesamt 10 Stunden innerhalb von 24 Stunden. Ebenfalls muss die Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zwischen zwei Schichten eingehalten werden. Hast du solche lange Schichten, solltest du deshalb sehr gut darauf achten, dass diese Grundannahme auch zutrifft: Ist die Arbeitsbelastung während der überlangen Schichten zu hoch, dann melde dies deinem Arbeitgeber, damit eine bessere Lösung gefunden werden kann. 

Bei verlängerten Bereitschaftsschichten muss ebenfalls darauf geachtet werden, dass die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche im Durchschnitt nicht überschritten wird. Anders als bei der gewöhnlichen Arbeitszeit wird der Durchschnitt beim Bereitschaftsdienst jedoch auf 12 anstatt auf 6 Kalendermonate angewandt. 

Im Bereitschaftsdienst sind solche Abweichungen von den gesetzlichen Vorgaben allerdings nur dann möglich, wenn sie zuvor vertraglich festgelegt wurden. Zulässig ist das vor allem, wenn „regelmäßig und in erheblichem Umfang“ Bereitschaftsdienst während der normalen Arbeitszeit anfällt. Als Richtwert gelten dafür mindestens 25 oder 30 % der Arbeitszeit. 

Wie viel Bereitschaftsdienst ist erlaubt?

Es gibt im Arbeitsrecht für Bereitschaftsdienst keine konkreten Vorgaben, wie viel davon der Arbeitgeber anordnen darf. Theoretisch ist hier also alles möglich, solange dabei die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden. Allerdings können für den Bereitschaftsdienst in der Pflege im Arbeitsvertrag individuelle Vereinbarungen getroffen werden.

 

Bereitschaftsdienst und Pflege gehören zusammen: Nur so kann eine ausreichende Versorgung gewährleistet werden. Deshalb ist es wichtig, dass du deine Rechte und den Unterschied zwischen Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft kennst. Gerade in der Pflege gibt es neben vielen Regeln auch viele Ausnahmen. Schaue also am besten in deinen Arbeits- oder Tarifvertrag, um nochmal genau nachzulesen, was für deine Arbeitszeiten und die Vergütung im Bereitschaftsdienst oder der Rufbereitschaft genau gilt. Kommt dir etwas komisch vor, solltest du das hinterfragen. Denn nicht immer entsprechen Klauseln im Arbeitsvertrag auch den rechtlichen Vorgaben. 

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Laura Hörner
Kulturwirtschaft Uni Passau

Als freie Autorin schreibt Laura Hörner bei TalentRocket über Themen rund um die juristische Karriere. Besonders interessiert sie sich dabei für die vielfältigen Karrierewege, die Jurist:innen offenstehen.