Die Überbelastung von Pflegekräften ist auch in der Politik ein großes Thema. Nicht erst seit der Corona-Pandemie kommen Pflegerinnen und Pfleger regelmäßig an ihre Grenzen. Aufgrund dieser schlechten Arbeitsbedingungen scheuen sich junge Menschen, den Beruf zu ergreifen – ein Teufelskreis, welcher nur schwer zu durchbrechen ist. Die Politik versucht es dennoch und hat einen Personalschlüssel für die Pflege eingesetzt: die sogenannte Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung. An sich ist das keine schlechte Idee. Doch ist diese Maßnahme in der Praxis wirklich geeignet, um dem Fachkräftemangel zu begegnen? Oder handelt es sich bei dieser Fachkraftquote um ein nur oberflächlich sinnvolles Gesetz, das in der Praxis nichts verändert?
Was ist die PpUGV? Untergrenzen sollen die Pflege verbessern
Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV): Hinter diesem zugegebenermaßen etwas umständlichen Begriff steckt ein recht einfaches Prinzip. Denn mit der Verordnung wird, wie der Name schon sagt, eine Untergrenze festgelegt: Und zwar, wie viele Patientinnen und Patienten eine Pflegekraft maximal gleichzeitig betreuen soll. Damit sollen die Pflegekräfte entlastet und eine nachhaltige Pflege geschaffen werden. Die Personalbemessung gilt jedoch nicht in allen Bereichen der Pflege, sondern nur in sogenannten pflegesensitiven Fachbereichen. So umfasst die PpUGV 2021 folgende Bereiche:
- Intensivmedizin und pädiatrische Intensivmedizin
- Geriatrie
- Allgemeine Chirurgie und Unfallchirurgie
- Innere Medizin und Kardiologie
- Neurologie
- Neurologische Schlaganfalleinheit
- Neurologische Frührehabilitation
- Pädiatrie
Die PpUGV berücksichtigt auch den Schichtdienst, welcher in der Pflegebranche allgegenwärtig ist. So werden für die Nachtschicht mehr Patientinnen und Patienten pro Pflegekraft eingerechnet als tagsüber, wo meist mehr pflegerische Tätigkeiten anfallen.