Erschöpftes Krankenhauspersonal

Verfasst von Elisabeth Felde|Veröffentlicht am 04.01.2021

Die Überlastungsanzeige

Das gilt es für Pflegekräfte zu beachten

Zeitmangel, Fachkräftemangel und immer mehr Arbeit. In vielen Berufen, insbesondere im Pflegebereich, ist sehr viel Arbeit zu leisten. Sowohl psychisch als auch physisch kommen Arbeitnehmer immer häufiger an ihre persönlichen Belastungsgrenzen im Job. Jeder weiß: Wenn es einem selbst nicht gut geht, kann man andere nicht gut versorgen. Die Gedanken sind nicht ganz bei der Arbeit, man fühlt sich müde und schlapp und die Motivation nimmt ab, weil man weiß, dass die Arbeitsbedingungen und das -pensum in nächster Zeit nicht besser werden. Dementsprechend schleichen sich Fehler bei der Ausführung der Arbeit ein. Man gefährdet damit nicht nur sich, sondern auch andere, vor allem, wenn man Pflegebedürftige zu versorgen hat. Was viele nicht wissen: In so einem Fall kann und muss man eine Überlastungsanzeige schreiben. 
 

Überlastungsanzeige-Was genau dahintersteckt

Eine Überlastungsanzeige wird dann gestellt, wenn Sach- und/oder Personenschäden durch Beschäftigte entstehen oder die Gefahr von aufkommenden Schäden aufgrund Überforderung des Personals erhöht ist. Sie wird dem Arbeitgeber gestellt, um sowohl den Eigenschutz als auch den Schutz anderer nicht zu gefährden.

Die Überlastungsanzeige soll den Arbeitgeber dazu anregen, Maßnahmen einzuleiten, die die Arbeitsbedingungen und somit den Zustand des Personals und die allgemeine Ausführung der Arbeit verbessern.

Der Kern liegt also darin, dem Vorgesetzten bzw. Arbeitgeber zu verdeutlichen, dass eine ordnungsgemäße Arbeitserfüllung in bestimmten Situationen nicht erfüllbar ist und die damit einhergehenden Schäden aufzuführen.

Umstände so präzise wie möglich beschreiben

Die Überlastungsanzeige sollte so konkret wie möglich formuliert werden. Der Arbeitgeber sollte sich durch das Lesen dieses Schreibens die gefährdete Arbeitssituation und die daraus resultierenden Folgen gut vorstellen und die damit einhergehenden Schäden nachvollziehen können. Grundsätzlich kann man die Überlastungsanzeige auch mündlich ausführen. Normalerweise verschriftlicht man sie. Das macht einen seriöseren Eindruck und man hat was in der Hand. Darin werden dann alle Faktoren, die zur Überlastung und Gefährdung am Arbeitsplatz beitragen, aufgeführt. Die Arbeits- bzw. Überlastungssituation wird konkret beschrieben und dabei auf mögliche Gefahren für Sicherheit und Gesundheit des Arbeitnehmers hingewiesen.

Insbesondere wenn es sich um einen Beruf im pflegerisch-medizinischen Bereich handelt, ist es sinnvoll, auf die Gefahren der Heimbewohner bzw. Patienten hinzuweisen, die durch die mangelnde Arbeitsfähigkeit und -qualität der Mitarbeiter entstehen kann oder entstanden ist.

Mögliche Fakroten, die eine Überlastung hervorrufen können, sind beispielsweise:

  • Zusätzliche Vertretung für kranke Kollegen
  • Überstunden
  • Viele Patienten, hoher Pflegeaufwand, in Relation dazu zu wenig Fachkräfte

Zu jedem Überlastungs-Faktor sollten auch mögliche (negative) Folgen veranschaulicht werden.
 

Überlastungsanzeige: Recht und Pflicht zugleich

Bislang hört sich der Inhalt wie eine Art Beschwerdebrief an. Juristisch gesehen, ist der Begriff der Überlastungsanzeige auch gar kein Fachbegriff. Es gibt zahlreiche Synonyme. So gibt es auch die Bezeichnungen Entlastungs-, Gefahren-, Qualitäts- oder Präventionsanzeige, die dasselbe meinen. 

Es ist nicht nur ein gutes Recht des Arbeitnehmers, eine Überlastungsanzeige zu stellen. Er ist sogar dazu verpflichtet, vor allem, wenn eine bestimmte Situation am Arbeitsplatz untragbar geworden ist.

Dieser Punkt wird bei den „Nebenpflichten im Arbeitsvertrag“ unter §611 BGB aufgeführt. Führt man als Arbeitnehmer keine Überlastungsanzeige aus, obwohl eine Gefährdung der Arbeitnehmer oder des Klientel vorliegt, kann man im Falle eines Falles schadensersatzpflichtig sein. Die Überlastungsanzeige darf nur persönlich eingereicht werden und nicht als Sammelbeschwerde. Dieser Aspekt unterscheidet sie schon von einem herkömmlichen Beschwerdebrief. Bei einer Überlastungsanzeige geht es insbesondere um die Vermeidung von Schadenersatzansprüchen und körpereigenen Schäden. 

Arbeitgeber muss das Schreiben ernst nehmen

Gleichzeitig hat der Arbeitgeber rechtlich gesehen auch seine Pflicht zu erfüllen, sobald ihm eine Überlastungsanzeige eingereicht wird. Bei Ignoranz verletzt der Arbeitgeber die Fürsorgepflicht nach §618 BGB. 

Wer eine Überlastungsanzeige eingereicht hat, profitiert in bestimmten Situationen davon.

Bei Fehlern, die während der Arbeit entstehen, kann man als Pflegekraft gekündigt werden. Eine Überlastungsanzeige, die vorher aufgeführt worden ist, kann eine Kündigung verhindern, da der Arbeitnehmer dort bereits auf mögliche Fehler in bestimmten Arbeitsprozessen oder auf Gefahren für die Sicherheit oder Gesundheit von Bewohnern/Personal hingewiesen hat. Auch bei Krankheit, beispielsweise durch zu viel Arbeit, unterliegen die Beschäftigten der Kündigungsschutzklage, wenn die Krankheit auf Faktoren, die in der Überlastungsanzeige inhaltlich aufgeführt worden ist, beruht.
 

Informiere dich hier über die Gesundheitsangebote der verschiedenen Arbeitgeber:

Überlastungsanzeige – Sinnvoll, aber kein Anlass für weniger Arbeit

Du fühlst dich stets überfordert bei der Arbeit? Du hast das Gefühl, die Kontrolle zu verlieren – sowohl über deinen Alltag als auch über die präzise und sorgfältige Ausführung der Arbeit? Dann ist es in jedem Fall sinnvoll, eine Überlastungsanzeige zu formulieren. Es kann dir Sicherheit geben, wenn du dich vorher mit Kolleg*innen über die aktuelle Arbeitsatmosphäre austauscht und vergleichst, ob sie sie ähnlich fühlen wie du. Die Überlastungsanzeige gibt aber kein Anlass dafür, die Arbeit schlechter oder weniger sorgsam auszuführen. Im besten Fall wird der Arbeitgeber auf die Situation aufmerksam und leitet Teambesprechungen und mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssituation ein.
 

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