Bei der Arbeit machst du Überstunden, an den Wochenenden wartet die Familie und der Urlaub ist mit Terminen und Verwandtschaftsbesuch verplant – dabei ist alles, was du brauchst, einfach mal eine kleine Pause einzulegen. Viele Pflegekräfte sind chronisch überarbeitet, leiden unter körperlichen Schmerzen und finden einfach keinen Weg, eine Zeitlang einfach mal zu entspannen und etwas für sich zu tun. Dabei ist dieses Recht sogar im Gesetz verankert – in Form einer Kur!
Kur – nur für Kranke und Alte?
Eine Kur zu machen, wenn dir eigentlich körperlich gar nichts Nennenswertes fehlt, kommt dir komisch vor? Muss es gar nicht, denn einen Anspruch auf eine Kur hast du auch, wenn du schlicht überarbeitet bist: Einen besseren Grund gibt es fast nicht! Der entscheidene Unterschied ist, ob du eine Vorsorgekur brauchst oder eine Rehabiliation.
Letztere ist für Menschen gedacht, die sich etwa nach einem Unfall oder einer schweren Krankheit erholen und körperlich wieder fit werden sollen. Eine Vorsorgekur ist jedoch, wie der Name schon sagt, dafür da, dass du gar nicht erst krank wirst – also eine Präventionsmaßnahme. Auch Rückenschmerzen oder ähnliche körperliche Beschwerden können ein Grund sein, auf Kur zu gehen, um langfristigen gesundheitlichen Folgen vorzubeugen.