Als Pflegekraft wünschst du dir wahrscheinlich vor allem zwei Dinge: Bessere Arbeitsbedingungen und eine angemessene Vergütung für die wertvolle Arbeit, die du täglich leistest. Während es immer mehr Einrichtungen gibt, die übertariflich zahlen, liegt bei manchen Arbeitgebern der Branche leider noch einiges im Argen. Das soll sich ändern – mithilfe der Pflegekommission. Doch was ist die Pflegekommission eigentlich genau und welchen Einfluss hat sie auf den Mindestlohn in der Pflege-Branche? Das erfährst du in unserem Überblick.
Was ist die Pflegekommission?
Im Zusammenhang mit der Festsetzung von Mindestlöhnen in der Pflege hast du sicher bereits von der Pflegekommission gehört. Aber auch, wenn nicht – hier kommen die wichtigsten Infos im Überblick:
Die Pflegekommission
- besteht aus 8 ehrenamtlichen Mitgliedern (vier davon gehören der Arbeitnehmerseite an, vier der Arbeitgeberseite, dazu gleich mehr)
- arbeitet als unabhängiges, ständiges Gremium mit einer Amtszeit von 5 Jahren
- hat die Hauptaufgabe, Vorschläge zur Festlegung verbindlicher Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche – wie beispielsweise Mindestlöhne – abzugeben
- kann keine rechtswirksamen Entscheidungen treffen, sondern nur Empfehlungen an die Politik übermitteln, die diese dann durch Rechtsverordnungen verbindlich machen kann
Der Knackpunkt: Ob die Vorschläge der Pflegekommission letztendlich umgesetzt werden, liegt in der Hand des Bundesministers für Arbeit und Soziales, aktuell Hubertus Heil, an den die Empfehlungen abgegeben werden.
Welche Mitglieder & Verbände sind in der Pflegekommission vertreten?
Bei dem aktuell tagenden Gremium handelt es sich bereits um die fünfte Pflegekommission. Die acht Mitglieder der Pflegekommission setzen sich jeweils zur Hälfte aus Vertretern und Vertreterinnen von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden zusammen.
So teilen sich die acht Sitze auf:
- 2 Sitze für ver.di als größte Gewerkschaft im Care- und Pflegewesen
- 2 Sitze für Arbeitnehmervertreter der Diakonie und Caritas
- 2 Sitze für Arbeitgebervertreter der Diakonie und Caritas
- 1 Sitz für den Arbeitgeberverband bpa (den Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste)
- 1 Sitz für die Koalition aus der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), dem Deutschem Roten Kreuz (DRK) und dem Arbeitgeberverband Pflege (AGVP)