Voraussetzung für die Fachweiterbildung zur Fachkraft für Intensivpflege und Anästhesie ist die dreijährige Ausbildung zum staatlich anerkannten Gesundheits- und Krankenpfleger. Ein Mindestmaß an Berufserfahrung ist seit 2009 nicht mehr nötig, vereinzelt kann es zu Ausnahmen kommen, die eine mehrmonatige Berufserfahrung voraussetzen.
Mit der Weiterbildung vertiefen Teilnehmer*innen ihr fachliches Wissen, erweitern ihre methodische und soziale Kompetenz und breiten sich auf den wachsenden Anspruch, den der Beruf inhaltlich und emotional mit sich bringt, vor. Sie erwerben neue Handlungskompetenzen und können ihr bisheriges Wissen weiter ausbauen und sich entsprechend spezialisieren.
Aufbau und Struktur der Weiterbildung
Die Weiterbildung folgt den landesrechtlichen Richtlinien und erfolgt in der Regel berufsbegleitend an anerkannten Weiterbildungsstätten oder Akademien. Die Weiterbildung teilt sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Der theoretische Teil wiederum teil sich in eine Präsenz- und eine Selbstlernphase und nimmt 780 Stunden ein. Ob die Präsenzphase als Blockunterricht an verschiedenen Terminen oder stundenweise wöchentlich stattfindet, hängt von der Weiterbildungsstätte ab. Der Unterricht teilt sich in verschiedene Module, die wiederum aus einzelnen Seminaren bestehen, auf.