Das Adaptionshaus Kieferngarten arbeitet seit 1999 als Leistungserbringer für die
Rehabilitationsträger im Sinne des §15 (2) SGB VI auf das Ziel hin, die Erwerbsfähigkeit
von suchtkranken Menschen unter Beachtung der Grundsätze der Wirksamkeit und der
Wirtschaftlichkeit möglichst effektiv und nachhaltig wiederherzustellen.
Die Adaptionseinrichtung kann bis zu 20 suchtkranke Frauen und Männer ab 18 Jahren
aufnehmen. Die Schwerpunktindikation betrifft suchtmittelabhängige Patienten und
Patientinnen1 mit einer Abhängigkeit von Alkohol, Medikamenten, illegalen Drogen sowie
polytoxikomaner Suchtmittelabhängigkeit.
Die Einrichtung ist als Adaptionseinrichtung (medizinische Rehabilitation, Phase II) von
allen Leistungsträgern, die eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme durchführen,
anerkannt (Deutsche Rentenversicherung Bund, Deutsche Rentenversicherung
Regionalträger, Krankenkassen, Sozialhilfeträger). Der federführende Leistungsträger ist
die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd. Die Einrichtung verfügt über eine
Anerkennung nach § 111 SGB V. Vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und
Sozialordnung liegt außerdem eine Anerkennung gemäß den §§ 35 ff. des
Betäubungsmittelgesetzes (BtmG) vor.
Wir verstehen uns im Sinne des Wortes Adaption, „Übergang, Verbindung, Anpassung“,
als Bindeglied zwischen der stationären Suchttherapie und der sozialen und beruflichen
Wirklichkeit der Außenwelt.
In der Adaption ist es möglich, sich schrittweise von dem geschützten, strukturierten und
persönlich eingebundenen Rahmen der stationären Fachklinik auf das „ganz normale
Leben draußen“ vorzubereiten und die dazu nötigen Zwischenschritte zu bewältigen. Aus
unseren Erfahrungen ist dieser Übergang für die meisten Rehabilitanden angstbesetzt
und verunsichernd und bedeutet folglich auch eine höhere Rückfallgefährdung. Hier bietet
unsere Adaptionseinrichtung entsprechende Unterstützung und Hilfestellung.
Wir führen unsere Rehabilitanden ein Stück weiter auf dem Weg zur Erwerbsfähigkeit und
„von der Erwerbsfähigkeit zur Erwerbstätigkeit.“ (vgl.: Barchewitz et. al., Berichte zur
Fachtagung „Adaption“ vom 01.03.95, Fachklinik Holstein Lübeck). Wir beabsichtigen
damit, zusätzlich zur gebesserten oder weitgehend wiederhergestellten Erwerbsfähigkeit,
zur Stabilisierung des Behandlungserfolges beizutragen und gleichzeitig den
Forschungsergebnissen Rechnung zu tragen, die die Wichtigkeit der beruflichen
Rehabilitation für die Abstinenzerhaltung unterstreichen. Die Aufnahme einer
Erwerbstätigkeit ist der mit Abstand wichtigste, positive Faktor für langfristige Abstinenz
und soziale Eingliederung.