Wir freuen uns, dass Sie sich für unsere Klinik mit Behandlungsangeboten für alkohol- und medikamentenabhängige Menschen und pathologische Glücksspieler interessieren. Die MEDIAN Klinik Wilhelmsheim bietet in Oppenweiler (ca. 40 km von Stuttgart entfernt) 212 stationäre Behandlungsplätze für suchtkranke Frauen und Männer ab 18 Jahren an. Neben den stationären Angeboten stehen in der Stuttgarter Innenstadt ganztägig ambulant 22 Plätze im MEDIAN AGZ zur Verfügung.
Wir sind mit unserer stationären Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Alkohol- und Medikamentenabhängigkeit sowie pathologischem Glücksspielen eine Klinik, die interdisziplinär, auf wissenschaftlichem Konzept basierend, individualisiert und in besonderer Qualität behandelt. Bei uns finden Sie Verständnis, Hilfe und Unterstützung. Wir helfen Ihnen mit Ihrem Alkohol- und/oder Medikamentenproblem sowie pathologischem Glücksspielverhalten fertig zu werden. Folgeerkrankungen und psychosomatische Störungen werden mitbehandelt. Wir unterstützen Sie auf Ihrem Weg zu einer dauerhaften und zufriedenen Abstinenz .
Wir behandeln Frauen und Männer mit Abhängigkeit und schädlichem Gebrauch von Alkohol und Medikamenten. Soweit eine Abhängigkeit von diesen Stoffen im Vordergrund steht, können auch Patienten mit zusätzlichem Drogenkonsum (schädlicher Gebrauch oder Abhängigkeit) bei uns behandelt werden. Außerdem therapieren wir Frauen und Männer mit pathologischem Glücksspiel sowie die mit der Abhängigkeitserkrankung in Zusammenhang stehenden psychischen, körperlichen und sozialen Probleme und Folge- bzw. Begleiterkrankungen. Weiterhin behandeln wir Patienten, die neben der Hauptindikation einer Suchtmittelabhängigkeit auch unter psychischen Problemen leiden, wie z.B. unter Depressionen und Ängsten.
Eine Behandlung in unserer Einrichtung ist nicht möglich bei organischen psychischen Störungen, wie z.B. Demenzen, bei Schizophrenie, wahnhaften Störungen und anderen psychotischen Störungen sowie akuter Suizidalität.
Die für eine Aufnahme notwendige Rehafähigkeit setzt voraus, dass die Selbstversorgung in Bezug auf Körperhygiene, Zimmerpflege, Gehfähigkeit und selbständige Teilnahme an den Mahlzeiten gegeben ist.