Die Schmerzklinik Kiel ist nach § 108 SGB V zugelassenes Krankenhaus und im Krankenhausplan des Landes Schleswig-Holstein aufgenommen (Plankrankenhaus). Zusätzlich erbringt die Klinik entsprechend Versorgungsvertrag nach §§ 108 Nr. 3, 109 SGB V für die außerhalb von Schleswig-Holstein wohnenden Versicherten der Mitgliedskassen der Krankenkassenverbände akute vollstationäre Behandlung (§ 39 Abs. 1 SGB V) für die Indikationen chronische Schmerzen bei Erkrankungen des zentralen, peripheren und vegetativen Nervensystems einschließlich der Muskulatur im Rahmen neurologisch-verhaltensmedizinischer Behandlungsverfahren. Behandelt werden Versicherte aller gesetzlichen Krankenkassen, aller privaten Krankenkassen, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler. Zur vollstationären Krankenhausaufnahme notwendig sind eine ärztliche Verordnung zur Krankenhausbehandlung und der Nachweis der medizinischen Notwendigkeit durch die Vorbefunde. Hieraus muss eine ausreichende Begründung für eine vollstationäre Therapie hervorgehen.
Die Schmerzklinik Kiel versorgt als spezialisiertes Zentrum für chronisch kranke Schmerzpatienten ambulant und stationär Betroffene aus dem gesamten Bundesgebiet und dem Ausland. Zahlreiche innovative Krankenkassen haben eine koordinierte integrierte Versorgung nach § 140a ff SGB V mit unserem Behandlungsnetz geregelt. Diese ermöglicht den teilnehmenden Versicherten eine erweitere und koordinierte Behandlung mit deutlichen Vorteilen über die sonst übliche Regelversorgung hinaus. Wir weisen Sie bei der Anmeldung darauf hin und Sie können entscheiden, ob Sie an der Regelversorgung oder der erweiterten integrierten und koordinierten Versorgung teilnehmen möchten (s. unten).
Für Versicherte von Krankenkassen, für die eine Vereinbarung zur integrierten Versorgung besteht, sind bundesweit sowohl die Indikation, die koordinierte Behandlung über die Regelversorgung hinaus als auch die Kostenübernahme reibungslos und unbürokratisch klar geregelt.
ntegrierte Versorgung
Wieviel eine Krankenversicherung wert ist, spürt man erst, wenn man sie tatsächlich braucht. Es kommt entscheidend auf deren Leistungsstärke an. Krankenkassen, die sich für eine moderne Versorgung ihrer Versicherten einsetzen, kümmern sich proaktiv gerade bei chronischen und komplexen Schmerzerkrankungen um eine zeitgemäße koordinierte Versorgung, als Alternative zur althergebrachten Regelversorgung und Behandlung von der Stange. Bürokratische Hürden werden zugunsten einer zielorientierten und für alle Beteiligten klar geregelten Behandlungsorganisation aus dem Weg geräumt. Zahlreiche Krankenkassen haben daher über die herkömmliche Regelversorgung hinaus eine integrierte Versorgung ihrer Versicherten mit unserem Behandlungsnetz vereinbart.
Voraussetzung für die stationäre Aufnahme zur Durchführung spezialisierter vollstationärer Schmerztherapie sind chronische Schmerzerkrankungen, die mit ambulanten oder rehabilitativen Maßnahmen nicht ausreichend zu behandeln sind. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben müssen wir dies vor der Aufnahme prüfen. Zur Planung Ihres Aufnahmetermins bitten wir Sie, nachfolgende Punkte zu erledigen.