Die Stiftung „St. Josef-Stift“ wurde 1889 von Josef Spithöver begründet, einem Sendenhorster Buchbinder, der nach langer Wanderschaft in Rom ansässig wurde und sich dort ein bedeutendes Vermögen erarbeitete. Seiner Heimatstadt stiftete er 1889 ein Krankenhaus, das St. Josef-Stift, in dem Bürger der Gemeinde betreut und gepflegt werden sollten, bei Bedürftigkeit auch kostenlos.
Spithöver stellte die Stiftung unter den Schutz des heiligen Josef und der heiligen Elisabeth. Er begründete sie als eine katholische rechtsfähige Stiftung privaten Rechts. Am 24. Juni 1892 genehmigte der Bischof von Münster die Stiftung und mit der Genehmigung durch den König von Preußen am 18. November 1892 wurden ihr gleichzeitig die Rechte einer juristischen Person verliehen. Zuständige kirchliche Aufsichtsbehörde ist das Bischöfliche Generalvikariat in Münster.
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke. Ziele der Stiftung sind die Förderung des Wohlfahrtswesens, des öffentlichen Gesundheitswesens und der Gesundheitspflege sowie die Förderung der Altenhilfe. Organe der Stiftung sind das Stiftungskuratorium und die Geschäftsführung.
Vor dem Hintergrund dieser Ziele verwirklicht die Stiftung „St. Josef-Stift“ ihren Stiftungszweck durch ihr Engagement im Rahmen zahlreicher Tätigkeitsfelder:
Die Beschreibung wurde der Website von St. Josef-Stift Sendenhorst entnommen.