Neben den spezifischen Aufgaben eines Hochschulklinikums in Ausbildung und Forschung erfüllt das Göttinger Universitätsklinikum mit rund 1.500 Betten als einziges Krankenhaus der Maximalversorgung in Südniedersachsen sehr weitgehende Aufgaben der Gesundheitsversorgung. Rund 7.700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellen die Patientenversorgung sicher. Die Universitätsmedizin Göttingen ist der größte Arbeitgeber und - durch die Angliederung von acht Schulen für Fachberufe im Gesundheitswesen - einer der wichtigsten Ausbilder der Region.
In über 40 Kliniken mit ebenso vielen Polikliniken und zahlreichen Spezialsprechstunden sind alle Grunddisziplinen und ein großes Spektrum medizinischer Spezialdisziplinen in Diagnostik und Therapie kompetent vertreten. Jedes Jahr werden im Klinikum rund 60.000 Patienten stationär und ungefähr 173.000 ambulant behandelt. Einzelne Spezialdisziplinen versorgen ein Einzugsgebiet weit über die südniedersächsische Region und die angrenzenden Bundesländer hinaus.
Für die Region Göttingen stellt das Klinikum in allen medizinischen Disziplinen die Notfallversorgung sicher. Der interdisziplinären Notfallaufnahme (Tag/Nacht TN) sind eine Intermediate Care, eine Chest Pain Unit (Brustschmerzeinheit) sowie eine Stroke Unit (Schlaganfallstation) als besonders spezialisierte Einheiten angeschlossen.
Mit interdisziplinären Stationen und Leistungszentren (u. a. Universitäts-Krebszentrum, Herzzentrum, Brustzentrum, Gynäkologisches Krebszentrum, Sozialpädiatrisches Zentrum, Perinatalzentrum, neurologische und psychiatrische Tagesklinik, Kardiopsychosomatische Station) sowie integrierten Strukturen (z.B. ambulante Vor- und Nachbehandlung stationärer Patienten) ist das Universitätsklinikum bestens auf die Herausforderungen der neuen Entwicklungen im Gesundheitswesen vorbereitet.
Die Universitätsmedizin Göttingen wird seit dem 1. Mai 1999 von einem dreiköpfigen Vorstand mit den Ressorts “Forschung und Lehre”, “Krankenversorgung” und “Wirtschaftsführung und Administration” geleitet.
Die Georg-August-Universität Göttingen wurde zum 1. Januar 2003 gemäß § 55 Niedersächsischem Hochschulgesetz (NHG) auf Antrag des Senats in die Trägerschaft einer Stiftung öffentlichen Rechts überführt. Damit verbunden ist eine juristische Verselbständigung der Universität gegenüber dem Staat und damit ein Zugewinn an Autonomie der Hochschule.
Aufgabe der Stiftung ist es, die Universität Göttingen insbesondere in Forschung, Lehre und Krankenversorgung, Dienstleistungen im öffentlichen Gesundheitswesen, Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Technologietransfer zu fördern und weiter zu entwickeln. Ziel ist es dabei, durch einen eigenverantwortlichen und effizienten Einsatz der ihr überlassenen Mittel die Qualität von Forschung, Lehre, Studium und Weiterbildung an der Universität zu steigern.
Die Stiftung Universität Göttingen gliedert sich in die Teilbereiche Universität Göttingen (ohne Medizin) und Universitätsmedizin Göttingen mit jeweils eigenen Stiftungsvermögen und eigenen Stiftungs- und Stiftungsaufsichtsorganen. Damit wurde den besonderen Aufgaben des Universitätsmedizin in der zentralen Gesundheitsversorgung in Südniedersachsen Rechnung getragen.