Beschäftigungsverbot in der Pflege
Es gibt Situationen, in denen es erforderlich sein kann, dir ein Beschäftigungsverbot auszusprechen, um eine unverantwortliche Gefährdung auszuschließen. Diese Situationen werden wir dir im Folgenden genauer erläutern:
1. Mutterschutz: Schutzfristen vor und nach der Geburt
Sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bis acht Wochen nach der Geburt greift der Mutterschutz. In dieser Zeit bist du als werdende Mutter von der Arbeit freigestellt. Bei Mehrlingsgeburten, Frühgeburten oder einer Behinderung des Kindes verlängert sich der Mutterschutz nach der Geburt um weitere vier Wochen auf zwölf Wochen. Sollte das Kind vor dem errechneten Geburtstermin auf die Welt kommen, verlängert sich die Schutzfrist um den Zeitraum, den du nicht genutzt hast. Nach der Geburt gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot. Auch wenn du ausdrücklich arbeiten möchtest – dein Arbeitgeber darf dich nicht beschäftigen.
Es gibt jedoch auch Situationen, in denen schon vor dem Beginn deines Mutterschutzes das Verbot ausgesprochen wird.
2. Betriebliches Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft
Wie bereits erläutert, darf dein Arbeitgeber dich keine Tätigkeiten ausführen lassen, die dich oder dein ungeborenes Kind unverantwortlich gefährden könnten. Werden potenzielle Gefährdungen festgestellt, muss dein Arbeitgeber Schutzmaßnahmen in folgender Reihenfolge treffen:
- Umgestaltung der Arbeitsbedingungen: Im ersten Schritt müssen dein Arbeitsplatz und deine Arbeitsbediungen durch geeignete Schutzmaßnahmen umgestaltet werden.
Beispiel: Herausnahme aus dem Wochenenddienst und Nachtdienst; Zusammenstellung einer besonderen Tour
- Arbeitsplatzwechsel: Sollte das nicht möglich sein oder mit einem nachweislich unverhältnismäßigen Aufwand verbunden sein, muss dich dein Arbeitgeber an einen anderen Arbeitsplatz versetzen.
Beispiel: Einsatz in der Verwaltung (Administrative Tätigkeiten wie die Pflegedokumentation oder Erstellung von Dienstplänen)
- Betriebliches Beschäftigungsverbot: Erst wenn weder eine Umgestaltung der Arbeitsbedingungen noch ein Arbeitsplatzwechsel möglich oder zumutbar ist, muss dein Arbeitgeber dir ein betriebliches Beschäftigungsverbot aussprechen.
3. Ärztliches Beschätigungsverbot während der Schwangerschaft
Ein ärztliches Beschäftigungsverbot kann verhängt werden, wenn eine Weiterbeschäftigung eine Gefahr für deine Gesundheit oder die deines ungeborenen Kindes darstellt. Mögliche Gründe können vielseitig sein wie beispielsweise eine Risikoschwangerschaft, Mehrlingsschwangerschaften, eine Schwäche des Muttermundes oder das Risiko einer Früh- oder Fehlgeburt. Dein Arzt kann berufliche Tätigkeiten ganz untersagen oder sie nur auf bestimmte Tätigkeiten, eine bestimmte Dauer oder eine bestimmte tägliche Arbeitsdauer beschränken.