Ein verliebtes paar hält ein Ultraschallbild eines Babys.

Verfasst von Jillian Ainslie|Veröffentlicht am 15.11.2021

Schwanger in der Pflege: Was bedeutet das für deine Arbeit?

Was ist in der Arbeit als Pflegekraft in der Schwangerschaft erlaubt und was nicht?

Eine Schwangerschaft ist üblicherweise ein freudiges Erlebnis – doch sie bringt auch einige Veränderungen mit sich, vor allem im Pflegeberuf. Als Pflegekraft kennst du die potenziellen Gefahrstellen deines Alltags und weißt, dass viele Tätigkeiten dich und dein ungeborenes Kind gefährden könnten. Um dich zu schützen, unterliegst du besonderem Schutz unter dem Mutterschutzgesetz (MuSchG). Das bedeutet jedoch nicht, dass ein Arbeitsverbot sofort verhängt werden muss. In diesem Artikel erfährst du, welche Tätigkeiten nicht ausführen darfst, wenn du schwanger bist, wann ein Berufsverbot greift und welche alternativen Einsatzmöglichkeiten bestehen.

Das ist während der Schwangerschaft in der Pflege nicht erlaubt

Als Schwangere darf dich dein Arbeitgeber in der Pflege keine Tätigkeiten ausüben lassen, bei denen du oder dein ungeborenes Kind unverantwortlich gefährdet sein könntest. Folgendes ist während der Schwangerschaft verboten:

Arbeitszeiten:

  • Mehrarbeit über 8,5 Stunden täglich bzw. 90 Stunden pro Doppelwoche
  • Arbeitszeiten, also Nachtarbeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr
    (Du kannst dich ausdrücklich dazu bereit erklären, zwischen 20 Uhr und 22 Uhr zu arbeiten, in Kombination mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung von deinem Arzt.) 
  • Fehlende ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden nach täglicher Arbeitszeit
    Arbeit an Sonn- und Feiertagen (Ausnahmen möglich) 

Schwere körperliche Arbeit sowie Zwangshaltungen:

  • Regelmäßiges Heben und Tragen von Lasten von mehr als 5 kg oder gelegentlich über 10 kg ohne Hilfsmittel
  • Schwangere Frauen sollten ebenso häufiges Strecken, Beugen und Bücken vermeiden
  • Beispiele: Lagern und Baden von Patienten; bestimmte Reinigungsarbeiten; Schieben von Rollstühlen und Betten

Erhöhte körperliche oder psychische Belastung:

  • Tätigkeiten, bei denen eine schwere Schutzausrüstung getragen werden muss 
  • Tätigkeiten mit vorgeschriebenem Arbeitstempo oder hohem Zeitdruck
  • Beispiele: Arbeit mit Notfallcharakter; besondere Belastung durch Personalknappheit

Erhöhte Unfallgefahr:

  • Situationen, die ein erhöhtes Unfallrisiko darstellen
  • Beispiele: Grundpflege im Bad (Gefahr des Ausrutschens); Steigen auf Leitern; Umgang mit potenziell aggressiven oder gangunsicheren Patienten

Gefährdung durch Gefahrstoffe und physikalische Einwirkungen:

  • Umgang mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtschädigenden Gefahrstoffen
  • Arbeit mit röntgen- oder radioaktiver Strahlung, großer Hitze, Lärm
  • Beispiele: Kontakt mit Zytostatika, sowie Patienten in Chemotherapie; Zubereitung und Verwendung von formaldehydhaltigen Desinfektionsmittel

Gefährdung durch bestimmte Krankheitserreger:

  • Umgang mit Krankheitserreger, die in Blut und Blutprodukten, Körperflüssigkeiten und Ausscheidungen enthalten sein können 
  • Beispiele: Umgang mit schneidenden oder spitzen kontaminierten Instrumenten oder Geräten); Umgang mit infektiösen Patienten (z.B. Kinderkrankheiten, HIV, Hepatitis, Herpes)

 

Gerade in der Pflege wirst du dich unter Umständen häufig in einer der genannten Situationen wiederfinden. Du solltest deshalb genau abklären, welche Tätigkeiten du während deiner Schwangerschaft nicht ausführen darfst und welche von anderen Kollegen bzw. Kolleginnen oder andern Mitarbeitern erledigt werden sollten.

 

Auf der Suche nach einer neuen Herausforderung?

Erlaubte Tätigkeiten während der Schwangerschaft in der Pflege 

Welche Tätigkeiten du konkret noch ausüben darfst, ist gesetzlich nicht definiert. Diese werden individuell in Absprache mit deinem Arbeitgeber festgelegt.und werden individuell festgelegt. Zu den erlaubten Tätigkeiten können folgende dazugehören: 

  • Administrative Tätigkeiten wie Pflegedokumentation oder Erstellung von Dienstplänen 
  • Vorbereiten, Austeilen und Einsammeln von Mahlzeiten
  • Organisation und Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen
  • Führen von Erstgesprächen mit Neupatienten
  • Tätigkeiten im Bereich der Grundpflege unter Einhaltung der Hygienevorschriften und Vermeidung von körperlicher Anstrengung
  • Aufbau von desinfizierten Geräten 
  • Vorbereitung und Verwaltung von Medikamenten (mit Ausnahme von Zytostatika und anderen gefährlichen Substanzen)

Beschäftigungsverbot in der Pflege

Es gibt Situationen, in denen es erforderlich sein kann, dir ein Beschäftigungsverbot auszusprechen, um eine unverantwortliche Gefährdung auszuschließen. Diese Situationen werden wir dir im Folgenden genauer erläutern:

1. Mutterschutz: Schutzfristen vor und nach der Geburt

Sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bis acht Wochen nach der Geburt greift der Mutterschutz. In dieser Zeit bist du als werdende Mutter von der Arbeit freigestellt. Bei Mehrlingsgeburten, Frühgeburten oder einer Behinderung des Kindes verlängert sich der Mutterschutz nach der Geburt um weitere vier Wochen auf zwölf Wochen. Sollte das Kind vor dem errechneten Geburtstermin auf die Welt kommen, verlängert sich die Schutzfrist um den Zeitraum, den du nicht genutzt hast. Nach der Geburt gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot. Auch wenn du ausdrücklich arbeiten möchtest – dein Arbeitgeber darf dich nicht beschäftigen. 
Es gibt jedoch auch Situationen, in denen schon vor dem Beginn deines Mutterschutzes das Verbot ausgesprochen wird.

2. Betriebliches Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft

Wie bereits erläutert, darf dein Arbeitgeber dich keine Tätigkeiten ausführen lassen, die dich oder dein ungeborenes Kind unverantwortlich gefährden könnten. Werden potenzielle Gefährdungen festgestellt, muss dein Arbeitgeber Schutzmaßnahmen in folgender Reihenfolge treffen:

  1. Umgestaltung der Arbeitsbedingungen: Im ersten Schritt müssen dein Arbeitsplatz und deine Arbeitsbediungen durch geeignete Schutzmaßnahmen umgestaltet werden.
    Beispiel: Herausnahme aus dem Wochenenddienst und Nachtdienst; Zusammenstellung einer besonderen Tour
  2. Arbeitsplatzwechsel: Sollte das nicht möglich sein oder mit einem nachweislich unverhältnismäßigen Aufwand verbunden sein, muss dich dein Arbeitgeber an einen anderen Arbeitsplatz versetzen.
    Beispiel: Einsatz in der Verwaltung (Administrative Tätigkeiten wie die Pflegedokumentation oder Erstellung von Dienstplänen)
  3. Betriebliches Beschäftigungsverbot: Erst wenn weder eine Umgestaltung der Arbeitsbedingungen noch ein Arbeitsplatzwechsel möglich oder zumutbar ist, muss dein Arbeitgeber dir ein betriebliches Beschäftigungsverbot aussprechen.

3. Ärztliches Beschätigungsverbot während der Schwangerschaft

Ein ärztliches Beschäftigungsverbot kann verhängt werden, wenn eine Weiterbeschäftigung eine Gefahr für deine Gesundheit oder die deines ungeborenen Kindes darstellt. Mögliche Gründe können vielseitig sein wie beispielsweise eine Risikoschwangerschaft, Mehrlingsschwangerschaften, eine Schwäche des Muttermundes oder das Risiko einer Früh- oder Fehlgeburt. Dein Arzt kann berufliche Tätigkeiten ganz untersagen oder sie nur auf bestimmte Tätigkeiten, eine bestimmte Dauer oder eine bestimmte tägliche Arbeitsdauer beschränken.

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Auswirkung eines Beschäftigungsverbot auf das Gehalt

Keine Sorge, nur weil du nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeiten darfst, heißt das noch nicht, dass auch dein Konto leer bleibt. Wird dir ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen, erhältst du weiterhin dein volles Gehalt als Mutterschutzlohn. Dies wird anhand des Durchschnitts der letzten drei Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft berechnet. Dein Arbeitgeber kann die Lohnkosten von der Krankenkasse zurückfordern. Auch wenn dir während der Schwangerschaft eine andere Tätigkeit zugeordnet wird, darf dein Gehalt nicht gekürzt werden. Während der Schutzfristen vor und nach der Geburt erhältst du Mutterschutzgeld.

Oberste Priorität ist es immer eine unverantwortliche Gefährdung für dich als werdende Mutter und dein ungeborenes Kind zu verhindern. Viele gängige Tätigkeiten in der Pflege, wie das Heben von Patienten, Nachtdienste oder Blutabnahmen, sind während der Schwangerschaft untersagt. Das bedeutet jedoch nicht, dass automatisch ein Beschäftigungsverbot verhängt werden muss – Ein Beschäftigungsverbot ist auch in der Pflege immer nur der letzte Ausweg. Es gibt eine Reihe von alternativen Einsatzmöglichkeiten, wie beispielsweise administrative Tätigkeiten oder das Führen von Erstgesprächen mit Patienten. Wichtig ist jedoch, dass du deinen Arbeitgeber über deine Schwangerschaft so früh wie möglich informierst, denn nur ab diesem Zeitpunkt kannst du den im Mutterschutzgesetz vorgesehenen Schutz erhalten.