Fahrlässigkeit und Vorsatz: Von leicht bis grob
Bei Unfällen gegenüber des Patienten haftet in fast allen Fällen der Pflegedienst selbst, weil dieser auch für sein Personal und dessen Fehler verantwortlich ist. Dennoch gibt es einen sogenannten innerbetrieblichen Schadensausgleich, bei dem der Arbeitgeber einen Ersatz für den Haftungsanteil von der betroffenen Pflegekraft, also dem Arbeitnehmer, verlangen kann. Wann du als Pflegekraft für deine eigenen Fehler zur Verantwortung gezogen werden kannst, hängt dabei von dem Begriff der Fahrlässigkeit ab, also davon, ob du trotz besseren Wissens leichtsinnig handelst und den Bewohner oder Patienten so in Gefahr bringst oder sein Eigentum beschädigst. Dabei unterscheidet man zwischen leichter, mittlerer und grober Fahrlässigkeit.
Leichte Fahrlässigkeit
Leichte Fahrlässigkeit bedeutet, dass du zum Beispiel einen Fehler gemacht hast, während du unaufmerksam warst – also praktisch etwas, das jedem passieren könnte. Wenn du einen leicht fahrlässigen Fehler machst, dann haftet dein Arbeitgeber komplett und du hast nichts zu befürchten.
Mittlere Fahrlässigkeit
Mittlere Fahrlässigkeit liegt vor, wenn du deiner Sorgfaltspflicht als Pflegekraft nicht nachkommst, aber noch keine grobe Fahrlässigkeit besteht. Auch dies sind in der Regel Fälle, die jedem passieren könnten, bei denen das „Versagen“ aber etwas größer war als bei der leichten Fahrlässigkeit. In diesem Fall wird der Schadensersatz bzw. das Schmerzengsgeld zwischen der Pflegekraft und dem Arbeitgeber aufgeteilt – das muss nicht jeweils die Hälfte sein, sondern wird je nach Fall entschieden. Oft wird dabei auch die Höhe des Gehalts der Pflegekraft berücksichtigt.
Grobe Fahrlässigkeit
Grobe Fahrlässigkeit bedeutet, dass du grundlegende Pflegerichtlinien missachtest und etwas tust, das nicht dem aktuellen Pflegestandard entspricht – also etwas, das nicht passieren darf. Zum Beispiel kann das sein, einem Patienten über einen längeren Zeitraum nichts zu Trinken zu geben oder die Fixierung eines Bewohners ohne ärztliche Anordnung durchzuführen. Bei grober Fahrlässigkeit ist es tatsächlich fast immer so, dass du selbst zur Verantwortung gezogen wirst. Das bedeutet, dass du komplett für den Schadensersatz aufkommen musst, der dem oder der Geschädigten vom Gericht zugesprochen wird. Das können je nach Fall ziemlich hohe Summen sein.
Zuletzt gibt es noch den Fall, dass die Pflegekraft vorsätzlich handelt, also ganz bewusst Patienten oder Bewohnerinnen in der Pflege schadet oder deren Eigentum beschädigt. Auch in diesem Fall haftet die Pflegekraft natürlich vollständig.