Ein Richterhammer liegt auf dem Klemmbrett eines Arztes

Verfasst von Laura Hörner|Veröffentlicht am 29.07.2020

Arbeitsrecht Pflege: Fragen und Antworten

Ein kleines FAQ zu Schichtarbeit und Co.

Wenn es in Deutschland eines gibt, dann sind das unzählige Gesetze, Regelungen und Verordnungen – und das ist auch gut so, denn viele dieser Gesetze sind dazu da, Arbeitnehmer*innen wie dich zu schützen. Ein umfangreiches Arbeitsrecht bedeutet aber auch, dass es zu vielen Missverständnissen oder Unsicherheit zwischen Arbeitnehmer*in und Arbeitgeber kommen kann. Was darf ich, was darf der Chef und was dürfen wir nicht? Wir geben Antworten zu einigen Fragen zum Arbeitsrecht, die du dir als Pflegekraft bestimmt schon gestellt hast. 


In vielen Einrichtungen gibt es Konventionen, die sich über die Zeit entwickelt haben und die von allen akzeptiert werden. Das ist auch in Ordnung und trägt zu einer besseren Zusammenarbeit bei. So tauscht zum Beispiel mal der Kollege oder die Kollegin kurzfristig die Schicht, auch wenn er nicht dazu verpflichtet wäre, oder du verschiebst deine Pause ein wenig nach hinten, um einem Kollegen oder einer Kollegin zu helfen, die nicht zurechtkommt. Im Zweifelsfall solltest du jedoch wissen, was deine Rechte sind und dich von deinem Arbeitgeber nicht ausnutzen lassen.

Darf mein Arbeitgeber meine Arbeitszeiten bestimmen?

Ja, dein Arbeitgeber darf bestimmen, wann du arbeitest. Er darf dich im Dienstplan einteilen, wann du gebraucht wirst – auch nachts. Allerdings muss er dabei auf den Einzelfall Rücksicht nehmen. Bei kurzfristigen Änderungen der Schicht ist das Recht jedoch auf deiner Seite, denn hier gilt eine Vorankündigungsfrist von mindestens 4 Tagen, damit du genug Zeit hast zu planen. 

Darf mein Arbeitgeber meine Arbeitszeit verlängern?

In der Regel wird eine Arbeitszeit von 8 Stunden am Tag vereinbart. Jedoch darf der Arbeitstag und auch die Nachtschicht um zwei Stunden verlängert werden, unter der Bedingung, dass du innerhalb von 6 Kalendermonaten durchschnittlich nur 8 Stunden gearbeitet hast. Diese Verlängerung kann aber nur mit deiner Zustimmung geschehen. Sieht es der Tarifvertrag vor, kann es sein, dass du unter der Woche sogar noch längere Schichten arbeiten kannst, wenn diese ausgeglichen werden. Auch in Notfällen oder im Bereitschaftsdienst ist es möglich, dass du über die 10-Stunden-Marke arbeiten musst.

Wann und wie lange muss ich Pause machen?

Wenn du sechs Stunden gearbeitet hast, dann musst du mindestens eine halbe Stunde Pause machen (die Pause darf nicht am Anfang oder am Ende der Arbeitszeit genommen werden). Wenn dein Arbeitstag mindestens 9 Stunden dauert, dann muss die Pause wenigstens 45 Minuten lang sein. Die Pause ist keine Arbeitszeit, du wirst dafür also nicht bezahlt und dein Arbeitgeber kann im Gegenzug nicht von dir verlangen, während deiner Pause einer Tätigkeit nachzugehen, die zu deiner Arbeit gehört. 
 

Eine etwas andere Art der Pause ist die Ruhezeit. Diese steht dir zu, nachdem du deine Arbeit beendet hast und muss mindestens 11 Stunden am Stück betragen. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen, denn in Pflegeberufen kann die Ruhezeit um bis zu eine Stunde verkürzt werden, wenn diese innerhalb des Monats wieder ausgeglichen wird. Auch hier kann es je nach Tarifvertrag besondere Regelungen geben, informiere dich also genau.

Die Kollegin oder der Kollege hat sich kurzfristig krankgeschrieben. Muss ich einspringen?

Dein Arbeitgeber kann dich nicht dazu zwingen, spontan zu arbeiten, wenn er Personalmangel hat, denn auch in diesem Fall gilt die Vorankündigungsfrist von vier Tagen. 

Schichttausch: Mein Tauschpartner ist krank, muss ich jetzt meine Schicht doch antreten?

Eine ganz klare Antwort gibt es darauf nicht. Wichtig ist jedoch, dass du einen Schichttausch immer von der Stationsleitung bestätigen lässt, denn nur dann ist er wirklich gültig. Hast du nur per Anruf mit dem Kollegen oder der Kollegin einen Tausch vereinbart und diese*r fällt nun vor „deiner“ Schicht aus, musst du in der Regel einspringen. 

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Zählen die Zeit in der Umkleide und der Weg zum Patienten zur Arbeitszeit?

Zu deiner Arbeitszeit gehört auch die Zeit, die du benötigst, um dich morgens und abends umzuziehen, wenn du dies in deiner Einrichtung tust. Ziehst du dich schon zu Hause um, gilt es nicht als Arbeitszeit. 

Ähnlich verhält es sich mit der Anfahrt zum Patienten oder zur Patientin, wenn du zum Beispiel in einem ambulanten Pflegedienst arbeitest. Fährst du morgens ins Pflegebüro, gilt das als ganz normale Anfahrtszeit und zählt damit nicht zu deiner Arbeitszeit. Der Weg vom Pflegebüro zu deinem ersten Patienten ist jedoch vergütete Arbeitszeit. Arbeitest du in der ambulanten Pflege und startest gleich von zu Hause aus zu deinem ersten Patienten oder deiner ersten Patientin, dann wird diese Zeit in der Regel als Arbeitszeit gewertet – aber nur, wenn es (wie im ländlichen Raum manchmal der Fall) kein Pflegebüro gibt. Gibt es jedoch ein Pflegebüro und die Anfahrt zum Patienten dauert zum Beispiel 15 Minuten länger als zum Büro, werden diese 15 Minuten vergütet.

Wie schnell muss ich bei Rufbereitschaft bei der Arbeit sein?

Auch hier gibt es keine exakte Antwort. Das Gesetz sieht lediglich eine „angemessene“ Zeit vor, die nicht genau definiert ist und auch bei über 20 Minuten liegen kann: Denn Rufbereitschaft zählt nicht als Arbeitszeit und der Arbeitnehmer darf seinen Aufenthaltsort frei wählen.
 

Anders sieht es bei dem Bereitschaftsdienst aus. Hier kann der Arbeitgeber verlangen, dass du in 15 bis 20 Minuten vor Ort bist. Dies schränkt dich in deinem Privatleben ein und wird deshalb auch höher vergütet. 

Darf das Management meinen Spind durchsuchen?

In der Regel ist es dem Arbeitgeber nicht erlaubt, deinen Spind zu öffnen. Du bewahrst hier deine persönlichen Gegenstände auf, die deinen Arbeitgeber nichts angehen. Eventuell kann der Spind geöffnet werden, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass sich darin zum Beispiel Diebesgut befindet. Doch auch das ist rechtlich fragwürdig und meist können die gefundenen „Beweise“ dann vor Gericht nicht mehr verwendet werden. Im Zweifelsfall gilt hier immer dein Recht auf Privatsphäre. 
 

Als Pflegekraft solltest du deine Rechte kennen und im Erstfall auch dafür einstehen. Auf viele spezielle Fragen des Arbeitsrechts gibt es jedoch nicht immer „die“ Antwort. Oft sind in Arbeitsverträgen spezielle Bedingungen festgelegt, die von der allgemeinen Gesetzgebung abweichen. Trotzdem kann es sich lohnen, auch diese zu hinterfragen. Denn nicht immer sind im Arbeitsvertrag festgehaltene Vereinbarungen auch legal!

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Laura Hörner
Kulturwirtschaft Uni Passau

Als freie Autorin schreibt Laura Hörner bei TalentRocket über Themen rund um die juristische Karriere. Besonders interessiert sie sich dabei für die vielfältigen Karrierewege, die Jurist:innen offenstehen.